Aktuelles - Corona
Das Land NRW hat am 01.04.2022 eine neue Coronaschutzverordnung verabschiedet.
Für das Begegnungszentrum KRUMM ergeben sich folgende Zugangsregeln:
- Zugangsbeschränkungen
Jegliche Zugangsbeschränkungen (also 3G-, 2G oder 2G+) entfallen.
Die jeweiligen Kursleitungen können für die Teilnahme an ihrem Angebot trotzdem eine Zugangsbeschränkung erlassen.
Diese Zugangsbeschränkung ist für alle Teilnehmenden bindend!
- Die Maskenpflicht beim Betreten des Hauses besteht weiter!
Das Haus darf nur mit einer selbst mitgebrachten FFP-2-Maske oder einer medizinischen Maske
betreten werden.
Im Kursraum darf die Maskeabgenommen werden, sofern innerhalb des Kurses darüber Einigkeit besteht.
Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Hygienekonzept.